WEK

WIRTSCHAFTLICHE ENERGIEKONZEPTE

Die clevere Kombi macht noch mehr draus..............

Sie sanieren umfangreich?

Die Steckdosen etwas höher, die Türen etwas breiter, eine ebenerdige Dusche statt einer Duschtasse oder evtl. den Luxus eines Dusch-WC's und schon finanziert sich dieses fast schon selbst. Schon der "richtige" Einbau einer Tür kann hier den Unterschied machen!

Ca. 15.000  - 20.000 Euro werden für eine barrierearme Umgestaltung einer Wohneinheit durchschnittlich angenommen, je nach dem, wie technisch und/oder luxuriös es sein soll.  Davon fließen allein schon 8.500 bis 11.000 Euro in den Umbau des Badezimmers, was aber eigentlich nur unwesentlich mehr als ist als bei einer "gewöhnliche" Sanierung. Wenn schon sanieren, dann doch gleich zukunftsorientiert und zudem gefördert!

Egal wie alt Sie sind - an viel später denken schadet beim Sanieren nicht! Und leider kommt "Unverhofft" dann eben doch oft - öfter als einem manchesmal lieb ist.

Sparen Sie jetzt und bereits heute mit den KfW-Programmen "159 - Altersgerecht Umbauen" als Kredit (Zuschuss 455b wurde eingestellt)!

Das klingt schlimmer als es ist, und hat bei genauer Betrachtung rein gar nichts mit "Alter" zu tun. Lassen Sie sich nicht vom Namen abschrecken.

Was "altersgerecht" ist, entscheiden Sie! Es lohnt sich!

(gelungene Erläuterung z.Bsp. für Bäder mit Beispielen hier unter https://wohnglueck.de/artikel/badezimmer-barrierefrei-12046)


Hier nur ein kurzer (unvollständiger) Überblick:

Diese Maßnahmen können Sie einzeln umsetzen und beliebig miteinander kombinieren. Die Antragstellung erfolgt durch den Bauherrn selbst und muß grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen erfolgen! Ein Rechtsanspruch besteht auch hier nicht.

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz...  (KfW-159/ Förderkredit od. KfW 455-E/ Zuschuss):

  • Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangstüren
  • Einbruchhemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Tür­zusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/­ohne Sperr­bügel, Kasten­riegelschlösser
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • Einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruchs- und Überfall­meldeanlagen
    Hinweis: Alarmanlagen mit Infra­schall­detektion (Infra­schall­anlagen) werden nicht gefördert
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smart­home-Anwen­dungen mit Einbruch­meldefunktion
© KfW - Bitte anklicken




...oder wie wär's hiermit....

Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung...  (KfW-159/ Förderkredit od. 455-B/ Zuschuss)

Und auch hier: Die Maßnahmen können Sie einzeln umsetzen und beliebig miteinander kombinieren. Die Antragstellung erfolgt durch den Bauherrn selbst und muß grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen erfolgen! Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

KfW-Einbruchschutz-Grafik © KfW - bitte anklicken


1. Wege zum Gebäude und Wohn­umfeld­maßnahmen

  • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spiel­plätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
  • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen, Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/­Rollstühle oder Fahrräder sowie deren Überdachung
  • Sonstige Wohnumfeldmaßnahmen  in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohneinheiten

2. Eingangsbereich und Wohnungs­zugang

  • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungszugängen
  • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
  • Wetterschutz­maßnahmen wie Über­dachungen und Windfänge

3. Überwindung von Treppen und Stufen

  • Einbau, Nachrüstung oder Ver­besserung von Aufzugs­anlagen
  • Treppenlifte, Hebe- oder Plattformlifte
  • Barrierereduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren

4. Anpassung der Raum­aufteilung und Schwellenabbau

  • Änderung des Raum­zuschnitts von Wohn- und Schlaf­räumen, Fluren oder Küchen
  • Verbreiterung von Tür­durch­gängen mit Einbau neuer Innentüren
  • Schwellenabbau
  • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen

5. Badumbau

  • Änderung der Raum­aufteilung des Bades
  • Schaffung boden­gleicher Dusch­plätze einschließlich (...geeigneter Platz für künftige... ) Dusch(-klapp)sitze
  • Modernisierung von Sanitär­objekten (WC, Bidets, Wasch­becken und Bade­wannen einschließlich mobiler Liftsysteme)

6. Orientierung, Kommu­nikation und Unter­stützung im Alltag

  • Einbau oder Erweiterung von baugebundenen alters­gerechter Assistenz­systeme oder Smart­home-­Anwendungen
  • Bedienungs- und Antriebs­systeme für Türen, Rollläden, Fenster, Tür­kommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klima­technik)
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Baugebundene Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme 
  • Modernisierung von Bedien­elementen
  • Einbau von Stütz- und Halte­systemen einschließlich Maß­nahmen zur Nachrüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation 

7. Gemeinschafts­räume und Mehr­generationen­wohnen

  • Umgestaltung bestehender oder Schaffung von neuer Gemeinschafts­räume in bestehenden Wohn­gebäuden ab 3 Wohn­einheiten

Der Einbau neuer Fenster- und Fenster­türen wird ausschließlich im Produkt Energie­effizient Sanieren gefördert – als Kredit (261, 262) oder als Investitionszuschuss (461).


....oder haben Sie hiervon schon gehört?... KfW-Programm 124/ Förderkredit

Bei einem Neubau

  • Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Makler­gebühren sowie die Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Außenanlagen

Bei einem Kauf

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten wie die Notar- und Makler­gebühren und die Grunderwerbsteuer


Ladestationenen für Elektroautos (Kfw-Programm 440/ Zuschuss)

(Budget für 2021 ausgeschöpft und vorerst nicht mehr neu beantragbar!!)

Beantragen Sie den Zuschuss "Lade­stationen" in Höhe von bis zu 900,- Euro für Elektro­autos – Wohngebäude (440) einfach, sicher und schnell. Sie erfahren sofort, ob und wie viel Zuschuss Sie erhalten können. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten! Link zum Beantragungsportal hier.


 

Das Baukindergeld (KfW-Programm 424)...

Mit dem Baukinder­geld fördert Sie der Staat, wenn Sie...

  • ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen,
  • eine Eigentums­wohnung kaufen und selbst einziehen,
  • Ihre gemietete Wohn­immobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen

Zusätzlich zum Baukinder­geld können Sie auch die anderen KfW-Förder­produkte nutzen. So erhöhen Sie die Gesamt­summe Ihrer Förderungen – und das kann sich lohnen! Dabei ist es wichtig zu wissen, wann Sie jeweils den Antrag stellen müssen:       

  • Andere KfW-Förder­produkte beantragen Sie, bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren.
  • Baukindergeld beantragen Sie erst, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind
  • Letztmögliche Antragstellung ist der 31.. Dez. 2023!

Für das Baukinder­geld stehen Bundes­mittel in fest­gelegter Höhe zur Verfügung. Der Zuschuss wird also nur so lange zugesagt, wie Mittel vorhanden sind. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Baukinder­geld bis zur finalen Prüfung für Sie reserviert. Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt.

Anzahl Kinder

Max. Haushaltseinkommen

Zuschuss pro Jahr

Zuschuss gesamt in 10 Jahren

1

90.000 Euro

1.200 Euro

12.000 Euro

2

105.000 Euro

2.400 Euro

24.000 Euro

3

120.000 Euro

3.600 Euro

36.000 Euro

...

...

...

...

KfW-167/ (bis 30.06.21, danach BEG 261 od. 262)  Ergänzungskredit für Heizungsanlagen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien. Als ideale Ergänzung zum BAFA-Zuschuss „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ für Heizung beantrage, und auch für den Kauf von saniertem Wohn­raum mit neuer Heizungsanlage....

Gefördert wird der Ersatz bzw. die Unterstützung einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizungs- oder Kühlanlage in Wohngebäuden...

1. Einzelmaßnahmen

 

Als Einzelmaß­nahmen fördert die KfW Heizungs­anlagen, die die Bedingungen der „Förderrichtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen.

2. Kauf von saniertem Wohnraum

Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der neuen Heizungs­anlage gefördert werden, wenn diese gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kauf­vertrag).

Dies ist lediglich eine Übersicht von in Frage kommender Möglichkeiten und beansprucht nicht die Vollständigkeit aller möglichen Fördermaßnahmen für Ihre besondere Situation! Nutzen Sie hierfür den Produktfinder direkt von der KfW!


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