WEK

WIRTSCHAFTLICHE ENERGIEKONZEPTE

Mein Rechnungsbeispiel:

Eine korrekte Rechnungsstellung ist bei jeder Beratung, egal wo und bei welchem Berater, förderrelevant, denn sie ist die Grundlage für die Berechnung des auszuzahlenden Förderbetrags. Bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Fördermitteln anderer Beratungsprogramme (z.B. Kommunalen oder Bundeslandabhängigen) ist zusätzlich die Höhe dieser Förderbeträge abzuziehen, wenn diese ebenfalls, wie hier im Beispielfall, unmittelbar an den Energieberater ausgezahlt wird.

Meine Berichterstellung und Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach den Maßgaben des BAFA zum jeweils aktuellen Zeitpunk.

Beispiel:

Das "große Blutbild" nenne ich diese Leistung scherzhaft, weil sie alle Aspekte einer energieeffizienten Sanierung  beleuchtet und wiedergibt. Es ist die umfassenste Auswertung, die ich Ihnen als Energieberatung anbiete. Sie beinhaltet die detailgenaue Bestandsaufnahme und Energiebilanz der IST-Situation sowie alle für Sie möglichen Maßnahmen incl. individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) und Förderangebote für eine Sanierung zum von Ihnen angestrebten Energiestandard-Gebäude. Sie gibt ebenso Auskunft über Energie- und Schadstoffeinsparungen, Vorteile der energetischen Sanierung, Berechnungsgrundlagen und Verbrauchsabgleiche sowie über Gesetze und Normen. Auch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von energetisch bedingten Investitionskosten spielt hierin eine maßgebliche Rolle.


++++  Achtung! Stand 31.10.2024! Aktualisierung erfolgt nach Neuregelung durch das BAFA ++++

Ein- bis Zweifamilienhaus:

Energieberatung incl. iSFP/ Netto-Honorar (Ausführlicher Ist-Bericht sowie ausführliche Empfehlungen zur Erreichung des angestrebten Soll-Zustands/ Energiestandards sowie mgl. Fördermaßnahmen)

                           1.092,44 €

Beratungshonorar Gesamt incl. 19% MwSt.

                           1.300,00 €

abzgl. BAFA-Förderzuschuss  *

                             650,00 €

Ihr verbleibender Eigenanteil

                           650,00 €


Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten: 

    


Energieberatung incl. iSFP/ Netto-Honorar (Ausführlicher Ist-Bericht sowie ausführliche Empfehlungen zur Erreichung des angestrebten Soll-Zustands/ Energiestandards sowie mgl. Fördermaßnahmen)

                          1.596,64 €

Beratungshonorar Gesamt incl. 19% MwSt.

                            1.900,00 €

abzgl. BAFA-Förderzuschuss *

                             850,00 €

Ihr verbleibender Eigenanteil

                           1.050,00 €


Wurde eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts beantragt und bewilligt, muss der auf diese Erläuterung entfallende Rechnungsbetrag in Höhe von € 500,00 gesondert als Erläuterungs-Honorar ausgewiesen werden. Der Zuschuss hierfür beträgt maximal € 250,00.

* ) Der BAFA-Zuschuss beträgt hierbei höchstens 50% des Gesamt-Honorars incl. MwSt., maximal aber die Höhe des bewilligten Zuschusses. Es ist keine Vorausleistung durch den Beratenen/ Kunden notwendig. Der Berater erledigt alle notwendigen Formalitäten.

Sollte eine Abtretung nicht gewünscht sein, wird der Gesamtrechnungsbetrag zur Zahlung an den Energieberater fällig. Der Beratene/ Kunde rechnet nach erfolgreichem Beratungsabschluss und hochladen sämtlicher Nachweise und Dokumente ins BAFA-Portal direkt mit dem BAFA ab.
Wird der Kunde von der Zahlungspflicht ganz oder teilweise befreit, verringert sich der Zuschuss entsprechend.


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Achtung! Schwarze Schafe unterwegs, daher... : Bestehen Sie vor Unterzeichnung eines förderfähigen Beratervertrags immer auf eine Gültigkeits-Vorbehalts-Klausel bezüglich der Bewilligung durch das BAFA und lassen Sie sich vor Zahlung der Rechnung immer den genehmigten Förderbescheid für Ihr Objekt vorlegen, sofern Sie nicht selbst beantragt haben. Achten Sie auf die Zulassung des Beraters durch das BAFA/dena. Eine Aufstellung der zugelassenen Berater finden Sie unter https://www.energie-effizienz-experten.de/ . Nur so stellen Sie sicher, daß der Bericht seriös erarbeitet wurde und als Grundlage für Sanierungsmaßnahmen-Förderung  von BAFA oder KfW auch anerkannt wird. Lehnen Sie "Vorauskasse" grundsätzlich ab!


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